Das Amtsgericht Hamburg hat am 19.03.2025 ein Urteil zum Wohnungseigentumsrecht gesprochen: Müssen Eigentümer Spülgeräusche des Nachbarn hinnehmen?
In dem konkreten Fall ging es um die Frage, ob Geräusche aus angrenzenden Wohnungen — insbesondere durch eine Geschirrspülmaschine — als zumutbar gelten.
Das Gericht entschied, dass alltägliche Geräusche wie das Spülen grundsätzlich hinzunehmen sind, sofern sie nicht die Schwelle der unzumutbaren Lärmbelästigung überschreiten.
Gericht: Amtsgericht Hamburg
Urteilsdatum: 19. März 2025