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Gerichtsurteile

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LG Oldenburg:  „Lügen haben kurze Beine“ – Makler haftet für Falschaussage

Am 23. Mai 2025 fällte das Landgericht Oldenburg ein Urteil gegen einen Immobilienmakler, der einem Kaufinteressenten bewusst eine falsche Information zum Zustand der Immobilie gegeben hatte. Im konkreten Fall ging es um die Aussage, dass keine Feuchtigkeit im Keller bekannt sei – obwohl es dazu bereits frühere Hinweise gab. Das Gericht entschied, dass die Falschaussage eine vorsätzliche Täuschung darstellt. Der Makler wurde zu Schadensersatz verpflichtet. Gericht: Landgericht OldenburgUrteilsdatum: 23. Mai 2025 Zum vollständigen Urteil hier

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Muss Eigentümer die Spülgeräusche des Nachbarn ertragen?

Das Amtsgericht Hamburg hat am 19.03.2025 ein Urteil zum Wohnungseigentumsrecht gesprochen: Müssen Eigentümer Spülgeräusche des Nachbarn hinnehmen? In dem konkreten Fall ging es um die Frage, ob Geräusche aus angrenzenden Wohnungen — insbesondere durch eine Geschirrspülmaschine — als zumutbar gelten. Das Gericht entschied, dass alltägliche Geräusche wie das Spülen grundsätzlich hinzunehmen sind, sofern sie nicht die Schwelle der unzumutbaren Lärmbelästigung überschreiten. Gericht: Amtsgericht HamburgUrteilsdatum: 19. März 2025 🔗 Zum vollständigen Urteil hier

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OLG Köln: Kostenschätzung durch Architekten

Laut Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 09.07.2025 gehört die Erstellung der Kostenschätzung zu den Pflichten des Architekten. Dieses Urteil betrifft insbesondere die Leistungsphasen nach HOAI und ist relevant für Planer und Bauherren gleichermaßen. Das vollständige Urteil finden Sie [hier].

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