LG Oldenburg: „Lügen haben kurze Beine“ – Makler haftet für Falschaussage
Am 23. Mai 2025 fällte das Landgericht Oldenburg ein Urteil gegen einen Immobilienmakler, der einem Kaufinteressenten bewusst eine falsche Information zum Zustand der Immobilie gegeben hatte. Im konkreten Fall ging es um die Aussage, dass keine Feuchtigkeit im Keller bekannt sei – obwohl es dazu bereits frühere Hinweise gab. Das Gericht entschied, dass die Falschaussage eine vorsätzliche Täuschung darstellt. Der Makler wurde zu Schadensersatz verpflichtet. Gericht: Landgericht OldenburgUrteilsdatum: 23. Mai 2025 Zum vollständigen Urteil hier