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OLG Köln: Kostenschätzung durch Architekten

Laut Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 09.07.2025 gehört die Erstellung der Kostenschätzung zu den Pflichten des Architekten. Dieses Urteil betrifft insbesondere die Leistungsphasen nach HOAI und ist relevant für Planer und Bauherren gleichermaßen. Das vollständige Urteil finden Sie [hier].